Kompetenz-Team Leichte Sprache ─ Wir beseitigen sprachliche Barrieren

Unser Team

Unser Team

Herzlich Willkommen beim Kompetenz-Team Leichte Sprache!

Wir sind ein Zusammenschluss von vier ausgebildeten Fachübersetzerinnen für Leichte Sprache.

Darüber hinaus verfügen wir über eine umfassende Ausbildung und langjährige Erfahrung in verschiedenen Fremdsprachen.

Wir unterstützen Ihre inklusiven Projekte deutschlandweit.

Neben Übersetzungen bieten wir auch Dolmetschleistungen, Schulungen und Vorträge an.

Schon Konfuzius sagte: „Die ganze Kunst der Sprache besteht darin, verstanden zu werden.“


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Britt Dalen Laux, Tanja Mousset, Beate Rademacher und Marion Spreen


Übersetzung von Standard- und Fachtexten in Leichte Sprache

Wir übersetzen folgende Textsorten:

  • Broschüren/Faltblätter
  • Informations- und Nachrichtentexte
  • Formulare und Bescheide
  • Texte von Internetseiten
  • Behörden- und Verwaltungstexte
  • Fachtexte (rechtliche, administrative, medizinische Texte).

Darüber hinaus:

  • übernehmen wir die Auswahl passender Grafiken und Bilder
  • kümmern wir uns um die Optimierung von Layout und Typographie für eine bessere Lesbarkeit.

Die Prüfung von Texten in Leichter Sprache erfolgt auf Wunsch durch:

  • zertifizierte Übersetzer für Leichte Sprache oder
  • Menschen mit unterschiedlichen Lern- und Lesekompetenzen.

Auf Wunsch können Ihre Texte mit einem Siegel versehen werden.


Dolmetschen

Dolmetschen aus der deutschen Standardsprache in Leichte Sprache ist eine sehr junge Disziplin. Dabei bestimmt doch gerade die mündliche Kommunikation unser gesellschaftliches Leben. Überall müssen Menschen das Gesagte verstehen können, um am gesellschaftlichen und politischen Leben teilhaben zu können und eigenständige Entscheidungen zu treffen.


Wir dolmetschen für Sie

  • bei politischen Tagungen
  • bei medizinischen Tagungen
  • bei Fachtagungen
  • bei Veranstaltungen über die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen u.v.m

  • simultan oder

  • konsekutiv

  • vor Ort in Präsenz

  • oder bei Ihrer Online Veranstaltung (Ferndolmetschen).
    Verschiedene Tools z.B. Zoom oder WebEx bieten eine Funktion für das Simultandolmetschen an.


Wir vermitteln Ihnen

  • Dolmetsch-Teams oder
  • Dolmetsch-Technik wie

    • schallisolierte Dolmetschkabinen und Empfänger für die Zuhörer oder
    • eine mobile Dolmetschanlage



Gerne senden wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre barrierefreie Veranstaltung.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf.


Vorträge und Schulungen

Was unterscheidet Leichte Sprache von der Standardsprache?

Was ist der Unterschied zwischen Einfacher Sprache und Leichter Sprache?

Wenn Sie mehr über Leichte Sprache erfahren möchten, oder wenn Sie Ihren Mitarbeitern oder Kunden Wissen über Leichte Sprache vermitteln möchten, können Sie sich gerne an uns wenden.

Wir bieten Vorträge und interaktive Schulungen zum Thema Leichte Sprache an, in Präsenz oder online.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, dann können wir Ihren Bedarf bestimmen und Ihnen ein Angebot machen.


Was ist Leichte Sprache

Leichte Sprache ist eine Varietät des Deutschen mit reduziertem Wortschatz, einfachen grammatischen Strukturen und einfachem Satzbau. Neben speziellen Sprachregeln umfasst Leichte Sprache besondere Rechtschreibregeln. Zur besseren Lesbarkeit werden Layout und Typografie optimiert. Dennoch bewegt sich Leichte Sprache im Rahmen der deutschen standardsprachlichen Grammatik und Orthographie.

Leichte Sprache wurde in den vergangenen Jahren gezielt entwickelt, um Menschen mit geringen Lesekompetenzen das Verstehen von Texten zu erleichtern und Zugang zu Informationen zu gewähren. Leichte Sprache ist damit ein elementares Instrument der Inklusion. Menschen mit Behinderung haben ein gesetzlich verankertes Recht, auf Informationen in einer für sie geeigneten Form zugreifen zu können. Dies soll ihnen eine gleichberechtigte und selbständige Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen.

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind:

  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) aus dem Jahr 2002,
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) aus dem Jahr 2011, die auch teilweise schon die Beschlüsse der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2008 berücksichtigt
  • Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes (27.07.2016).

Damit wurde Leichte Sprache erstmals gesetzlich anerkannt. Bundesbehörden sind aufgerufen, künftig mehr Informationen in Leichter Sprache bereit zu stellen. Seit 2018 sollen Bescheide in Leichter Sprache erläutert werden.

Adressaten von Texten in Leichter Sprache

Für viele Personen sind nicht nur fachsprachliche, sondern auch allgemeinsprachliche Texte schwer verständlich. Die sehr unterschiedliche Adressatengruppe von Texten in Leichter Sprache umfasst:

  1. Personen mit verschiedenen Beeinträchtigungen, beispielsweise:

    • Personen mit Lernbeeinträchtigungen
    • Personen mit geistiger Beeinträchtigung
    • Personen mit starker prälingualer Hörschädigung
    • Personen mit Demenz
  2. Personen mit Migrationshintergrund

  3. Funktionale Analphabeten
    (Personen, die mangelnde Lesekompetenzen haben, obwohl sie das deutsche Schulsystem durchlaufen haben).

Damit könnten gut 20 Millionen Personen in Deutschland von Texten in Leichter Sprache profitieren. Für einen Teil der Adressaten können Leichte Sprache Texte auch eine Durchgangsstufe auf dem Weg zu Texten in Standardsprache werden.

Textbeispiel

Der Ausgangstext, ein Rechtstext, ist ein Auszug aus einem Merkblatt für Zeugen, die zu einem Gerichtstermin geladen werden.

Hinweise

Verhinderung

Wenn Sie am Tag des Termins bereits andere Verpflichtungen haben, bedenken Sie bitte, dass neben Ihnen noch weitere Personen am Termin teilnehmen werden und ein berechtigtes Interesse besteht, den Fall so bald wie möglich zu entscheiden. Sie sind daher grundsätzlich verpflichtet, dies dem Gericht umgehend mitzuteilen. Von der Pflicht, zum Termin zu kommen, sind Sie nur dann befreit, wenn Ihnen dies vom Gericht ausdrücklich mitgeteilt wird; im Zweifel empfiehlt sich eine telefonische Rückfrage.


Version in Leichter Sprache

Informationen für Zeugen

Sie müssen zu einem Gerichts·termin kommen.

Aber Sie müssen an dem Tag andere wichtige Sachen machen.

Viele Personen kommen zu dem Gerichts·termin.

Das Gericht muss den Streit schnell entscheiden.

Aber Sie müssen an dem Gerichts·termin andere Sachen machen.

Bitte sagen Sie das schnell dem Gericht.

Das Gericht wird dann überlegen.

Vielleicht schreibt Ihnen das Gericht:

  • Sie müssen nicht zu dem Gerichts·termin kommen.

Nur dann können Sie andere Sachen machen.

Sie haben Fragen an das Gericht?

Dann können Sie das Gericht anrufen.

Texte in Leichter Sprache sind nicht justiziabel, d.h. auf der Grundlage dieser Texte können keine Ansprüche bei Gericht eingeklagt werden. Sie sind keine Rechtstexte und ersetzen keine fachsprachlichen Texte. Texte in Leichter Sprache stellen ein Zusatzangebot dar, informieren nur über Rechtstexte, machen fachsprachliche Texte nachvollziehbar und zentrale Informationen aus diesen Texten zugänglicher.


Unser Team

Dr. Britt Dalen Laux

Dr. Britt Dalen Laux

  • Promovierte Germanistin; 18 Jahre Berufserfahrung als Übersetzerin für Norwegisch im Bereich Produkttexte, HMI- Texte (human machine interface), Logistik und Tourismus
  • Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ)
  • 6 Jahre Erfahrung als Dozentin für Deutsch als Fremdsprache in Integrationskursen und anderen Kursen (Niveau A1-B2);
  • Seit 2019 - Zertifizierte Übersetzerin für „Leichte Sprache“

Tanja Mousset

Tanja Mousset

  • Staatlich geprüfte und vereidigte Übersetzerin für Französisch am Institut für Fremdsprachen und Auslandskunde bei der Universität Erlangen-Nürnberg;
  • Über 20 Jahre Berufserfahrung als Übersetzerin in den Bereichen Recht, Finanzen, Marketing und Tourismus;
  • Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ);
  • Langjährige Erfahrung als Sprachtrainerin für Deutsch als Fremdsprache in der Erwachsenenbildung (Niveau A1 – C1);
  • Seit 2019 – Zertifizierte Übersetzerin für „Leichte Sprache“ (Universität Hildesheim in Zusammenarbeit mit dem BDÜ)

Beate Rademacher

Beate Rademacher

  • Diplom-Dolmetscherin für Französisch und Russisch, FASK Germersheim, Universität Mainz;
  • Über 30 Jahre Berufserfahrung als Konferenzdolmetscherin und Übersetzerin im Bereich Recht, Wirtschaft und Sport;
  • Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) und im Verband der Konferenzdolmetscher (VKD);
  • Seit 2019 – Zertifizierte Übersetzerin für „Leichte Sprache“;
  • Fortbildungsreihe an der Universität Hildesheim,
  • Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache;
  • 2021 – Simultandolmetscherin für Leichte Sprache

Marion Spreen

Marion Spreen

  • Diplom-Übersetzerin für Französisch und Spanisch; Universität des Saarlandes, Saarbrücken;
  • Über 30 Jahre Berufserfahrung als Übersetzerin Französisch, Spanisch und Englisch im Bereich Technik, Wirtschaft, Recht, Kultur und französische Zivilisation;
  • Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ)
  • 30 Jahre Tätigkeit als Dozentin für Französisch und Englisch in der Erwachsenenbildung, europäischer Referenzrahmen A1 bis C1;
  • Deutsch-Trainerin in Integrations- und Firmenkursen (Niveau A1-C1);
  • Seit 2019 - Zertifizierte Übersetzerin für „Leichte Sprache“